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   LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22   

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LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22 (https://dejure.org/2023,37762)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22 (https://dejure.org/2023,37762)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 23. Mai 2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22 (https://dejure.org/2023,37762)
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  • BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: Grad der

    Auszug aus LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die Substanzabhängigkeit für sich allein noch nicht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2013, Az.: 4 StR 42/13).

    Substanzabhängigkeit kann aber im Einzelfall wegen der Vielzahl möglicher Ursachen, Ausprägungen sowie körperlicher und psychischer Folgen grundsätzlich sowohl die Voraussetzungen einer "krankhaften seelischen Störung" als auch einer "schweren anderen seelischen Störung" im Sinne der §§ 20, 21 StGB erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2013, Az.: 4 StR 42/13).

    Substanzkonsum, aber auch die Abhängigkeit von Substanzen begründen ausnahmsweise dann eine erheblich verminderte Schuld, wenn langjähriger Konsum zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen oder wenn er die Tat im Zustand eines akuten Drogenrausches begeht (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2013, Az.: 4 StR 42/13; Urteil vom 19.09.2000, Az.: 1 StR 310/00).

  • BGH, 14.06.2016 - 1 StR 219/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Hang,

    Auszug aus LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22
    Von einem Hang ist auszugehen, wenn eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung besteht, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. BGH, Beschluss vom 14.06.2016, Az.: 1 StR 219/16, BeckRS 2016, 13017).

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 17.05.2018, Az.: 3 StR 166/18, BeckRS 2018, 11902; Beschluss vom 14.06.2016, Az.: 1 StR 219/16, BeckRS 2016, 13017; Beschluss vom 14.10.2015, Az.: 1 StR 415/15, BeckRS 2015, 19640; Urteil vom 15.05.2014, Az.: 3 StR 386/13, BeckRS 2014, 13712).

    Dem Umstand, dass durch den Rauschmittelkonsum bereits die Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden erheblich beeinträchtigt ist, kann zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zukommen, deren Fehlen schließt jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hangs aus (vgl. BGH, Beschluss vom 14.06.2016, a.a.O.; Beschluss vom 02.04.2015, Az.: 3 StR 103/15, BeckRS 2015, 8385).

  • BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20

    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

    Auszug aus LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22
    Bei E-Scootern handelt es sich um (Kraft)Fahrzeuge im Sinne des § 316 StGB, für die auch der Grenzwert von 1, 1 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers Anwendung findet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20).

    Wie bereits dargelegt, handelt es sich bei einem E-Scooter um ein Kraftfahrzeug (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20; LG Wuppertal, Beschluss vom 02.02.2022 - 25 Qs 63/21, BeckRS 2022, 1255).

  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    Auszug aus LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22
    Da aufgrund der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit der Schuldgehalt der Tat in aller Regel verringert ist, erfordert die Versagung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB schulderhöhende Umstände, die diese Schuldminderung kompensieren (vgl. zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 24.07.2017, Az.: GSSt 3/17).

    Da aufgrund der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit der Schuldgehalt der Tat in aller Regel verringert ist, erfordert die Versagung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB schulderhöhende Umstände, die diese Schuldminderung kompensieren (vgl. zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 24.07.2017, Az.: GSSt 3/17).

  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 166/18

    Hang zum Konsum berauschender Mittel (soziale Gefährdung oder Gefährlichkeit;

    Auszug aus LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 17.05.2018, Az.: 3 StR 166/18, BeckRS 2018, 11902; Beschluss vom 14.06.2016, Az.: 1 StR 219/16, BeckRS 2016, 13017; Beschluss vom 14.10.2015, Az.: 1 StR 415/15, BeckRS 2015, 19640; Urteil vom 15.05.2014, Az.: 3 StR 386/13, BeckRS 2014, 13712).

    Das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Abstinenzintervalle stehen der Annahme eines Hangs grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.05.2018, a.a.O.; Beschluss vom 14.02.2018, a.a.O.).

  • BGH, 27.06.2019 - 3 StR 443/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Auszug aus LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22
    Hat der Täter mehrere Taten begangen, so reicht es aus, wenn ein Teil von ihnen auf den Hang zurückzuführen ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.06.2019 - 3 StR 443/18, NStZ-RR 2019, 308).

    Sofern allein ein Teil der begangenen Taten zumindest auch auf den Hang zurückzuführen ist, gilt das Erfordernis der Erheblichkeit der Anlasstat auch nur für den jeweiligen Teil (vgl. BGH, Urteil vom 27.06.2019, a.a.O.).

  • AG Kaiserslautern, 06.11.2014 - 2 Ds 6010 Js 11565/14

    Strafbarkeit bei Abbrennen einer bengalischen Fackel in einer Menschenmenge

    Auszug aus LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22
    Das Amtsgericht X verurteilte ihn am 06.11.2014, Az.: 2 Ds 6010 Js 11565/14, rechtskräftig seit 25.08.2015, wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten.

    Am 30.11.2015, Az.: 2 Ds 6010 Js 11565/14, rechtskräftig seit 11.12.2015, erfolgte durch das Landgericht X eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung hinsichtlich der unter 9., 10. und 11. genannten Entscheidungen in Form einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten.

  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz);

    Auszug aus LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22
    Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht ist unter Einbeziehung aller relevanten Umstände, insbesondere auch der Täterpersönlichkeit, eine Gesamtwürdigung geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 21.04.2015 - 4 StR 92/15, NStZ 2015, 571).
  • BGH, 15.09.2010 - 2 StR 395/10

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug: Schuhtritte; hinterlistiger

    Auszug aus LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Frage, ob der Schuh am Fuß des Täters als ein gefährliches Werkzeug anzusehen ist, auf die Umstände des Einzelfalls an, u.a. auf die Beschaffenheit des Schuhs sowie auf die Frage, mit welcher Heftigkeit und gegen welchen Körperteil mit dem beschuhten Fuß getreten wird (vgl. BGH, Urteil vom 15.09.2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337 ).
  • BGH, 10.02.2021 - 1 StR 478/20

    Gefährliche Körperverletzung (Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs: erforderliche

    Auszug aus LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22
    Maßgeblich ist demnach die Schädlichkeit der Einwirkung auf den Körper des Opfers im Einzelfall (vgl. BGH, Beschluss vom 10.02.2021 - 1 StR 478/20, NStZ-RR 2021, 211).
  • LG Wuppertal, 02.02.2022 - 25 Qs 63/21

    Elektroroller, Trunkenheitsfahrt, Kraftfahrzueg, Promillegrenze

  • BGH, 15.05.2014 - 3 StR 386/13

    Beweiswürdigung (eigene Sachkunde des Gerichts bei der

  • BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00

    Unzutreffende Bejahung der verminderten Schuldfähigkeit bei langjährigem

  • BGH, 11.09.2014 - 2 StR 269/14

    Beihilfe zum schweren Raub

  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs

  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 415/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, alkoholische

  • BGH, 24.06.2014 - 2 StR 83/14

    Beihilfe zum versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahl (Strafzumessung)

  • BGH, 04.06.2015 - 5 StR 201/15

    Unanwendbarkeit des Zweifelssatzes bei der Strafrahmenwahl

  • BGH, 16.01.2019 - 2 StR 479/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs)

  • BGH, 27.09.2017 - 4 StR 391/17

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Anforderungen an den symptomatischen

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